Im Einklang mit den Vorschriften des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) sorgt die Credit Suisse als Depotbank für einen regelmässigen börslichen Handel der Fondsanteile des Swissinvest an der SWX.
Die Fondsleitung kann zur Beschaffung von Betriebskapital jederzeit die tranchenweise Ausgabe von Anteilen beschliessen. Die Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegern an. Der Anleger erwirbt durch seine Einzahlung Forderungen gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und am Erfolg des Anlagefonds.
Der Anleger kann seine Anteile jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten kündigen.
